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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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更新日期:2018-10-31

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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)(圖1)-速報App

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt als zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Es bildet mit seinen Nebengesetzen (z. B. Wohnungseigentumsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) das allgemeine Privatrecht. Gleichwohl bietet es keine vollständige Kodifikation des Zivilrechts.

Merkmale:

- Die Suche mit Volltextfunktion führt schnell zum gesuchten Begriff(e).

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- Navigation innerhalb jedes Gesetzes über ein Inhaltsverzeichnis.

- App hat tag und nachtmodus.

- App ermöglicht das Teilen von Inhalten.

- Die Internetberechtigung wird für das Reporting von unerwarteten Fehlern und für Werbung benützt.

- Eine Internetverbindung zur Nutzung ist nicht erforderlich. Ohne Internetverbindung werden die Werbungen abgeschaltet.

App beinhaltet derzeit folgende Gesetze:

- Bürgerliches Gesetzbuch

- Wohnungseigentumsgesetz

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)(圖2)-速報App

- Versicherungsvertragsgesetz

- Lebenspartnerschaftsgesetz

- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

- BGB-Informationspflichten-Verordnung

- Beurkundungsgesetz

- Erbbaurechtsgesetz

- Unterlassungsklagengesetz

- Produkthaftungsgesetz

- EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz

Die Gesetze stammen von der Website des Bundesministerium für Justiz (BMJ).

http://diegesetze.de/

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts, wobei Bürger im Sinne von Staatsbürger (civis) verstanden wird. Das BGB regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und steht damit in Abgrenzung zum öffentlichen Recht. Zusammen mit seinen Nebengesetzen (beispielsweise dem Wohnungseigentumsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz, Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) bildet es das allgemeine Privatrecht. Neben dem allgemeinen Privatrecht stehen ergänzend die Sonderprivatrechte, die spezielle Regelungen für bestimmte Sachgebiete oder Berufsgruppen vorhalten, so die für Kaufleute geltenden Normen des Handelsrechts oder die kollektivrechtlichen Regeln des Arbeitsrechts. Gleichwohl bietet das BGB nebst dem genannten „Annex“ keine vollständige Kodifikation des Zivilrechts.[1]

Nach langjähriger Beratung in zwei Juristenkommissionen und öffentlichen Debatten trat das BGB zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches am 1. Januar 1900 durch Art. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) in Kraft (RGBl. 1896, S. 195). Es war die erste privatrechtliche Kodifikation, die für das gesamte Reichsgebiet Gültigkeit besaß. Das BGB gilt nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik Deutschland als Bundesrecht nach Art. 123 Abs. 1 und Art. 125 GG fort.

Der Gesetzgeber hat seitdem sehr viele Änderungen am BGB vorgenommen. Bei Reformen steht er häufig vor der Entscheidung, ob er das Reformgesetz als Änderungs- beziehungsweise Ergänzungsgesetz zum BGB oder als Sondergesetz außerhalb des BGB verabschieden soll. Die Praxis dazu ist uneinheitlich. Zu einer klaren Linie hat sich der Gesetzgeber bis heute nicht durchgerungen. Insgesamt ist die gesamte Kodifikation des bürgerlichen Rechts stetig angewachsen, Substanzverluste hingegen halten sich in überschaubaren Grenzen. Einbußen finden sich jedoch insoweit, als Regelungsmaterien im schuldrechtlichen Bereich von Schichten von Richterrecht überlagert worden sind.[2] Am 2. Januar 2002 erfolgte im Zuge der umfassenden Reform des Schuldrechts eine Neubekanntmachung des BGB.[3] Dabei wurde der Text auch an die neue deutsche Rechtschreibung angepasst. Ferner erhielt jeder Paragraph eine Überschrift.